Die DDR war ein Unrechtsstaat!
Unverblümt verlangte die damalige Justizministerin der DDR, Hilde Benjamin, ausdrücklich „Parteilichkeit“ der Justiz im Klassenkampf. Nach Ansicht der SED durfte es nicht sein, dass ein Richter während eines Prozesses „Angeklagte, Verteidiger und Staatsanwalt als gleichberechtigte Parteien behandelt“. Auch für den damaligen Parteichef Walter Ulbricht sollte die Justiz „bei der sozialistischen Umwälzung in Industrie, Landwirtschaft usw. helfen“.
Recht war - vor allem im politischen Strafrecht - was die Partei wollte. Von Anfang an setzte die SED ihren Machtanspruch und ihren Einfluss auf die Rechtsprechung konsequent durch. Direkt nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden in der Sowjetischen Besatzungszone alle Richter gegen kurzfristig geschulte „Volksrichter“ ausgetauscht. Deren wichtigste Qualifikation waren nicht ihre juristischen Kenntnisse, sondern ihre Treue zur herrschenden Partei.
Die verfassungsmäßig festgelegten Rechte der Angeklagten wurden systematisch mit Füßen getreten. Ihre Urteile wurden ihnen zum Teil bereits vor Beginn des Prozesses verlesen, damit sie ein „Geständnis“ ablegen und das Strafmaß dadurch mildern konnten.
Was ich damals nicht ahnen konnte: Ich wurde ein Opfer dieses Unrechts!
Gegen das Vergessen
Am 7. September 1953 wurde Werner Hoffmann vom Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt wegen „Kriegshetze verübt durch Spionage“ und „Friedensgefährdung“ nach Art. 6 der Verfassung der DDR und Art. III A III der Kontrollratsdirektive 38 zum Tode verurteilt. Lothar Scheuner, Ulrich Kirmse und ich wurden zu lebenslangem Zuchthaus und Irene Hoffmann, die Ehefrau Werner Hoffmanns, zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Der 1. Strafsenat des Bezirksgerichts war dabei besetzt mit dem Oberrichter Günther als Vorsitzenden, dem Technologen Johannes Höppner und dem Schlosser Hermann Blätterlein als Schöffen und der Justizangestellten Hensel als Protokollführerin. Die Anklage erhob Staatsanwalt Richter, Vertreter des Bezirksstaatsanwaltes.
Die gegen das Urteil vom 7. September 1953 eingelegten Berufungen wurden vom Strafsenat 1 b des Obersten Gerichts der DDR am 6. Oktober 1953 zurückgewiesen. Ein Gnadengesuch wurde vom Präsidenten der DDR, Wilhelm Pieck, am 8. Februar 1954 abgelehnt.
Das Todesurteil gegen Werner Hoffmann wurde am 20. März 1954 vollstreckt; der Bestattungsschein des Standesamtes Dresden nennt Herzmuskelinsuffizienz, Herzinfarkt, als Todesursache. Die Abschiedsbriefe, die Werner Hoffmann an seine Frau und an seine Mutter geschrieben hat, wurden niemals weitergeleitet, sondern von der Stasi zu den Akten genommen. Dafür schickte die Verwaltungsbuchhaltung der Justiz am 15. September 1954 die Gerichtskostenrechnung für den als „verstorben“ bezeichneten Werner in Höhe von 686,44 Mark an seine Frau Irene ins Zuchthaus.
Erst durch Urteil des Landgerichts Dresden vom 17. Februar 1993 wurde das gesamte Strafurteil für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben sowie alle Angeklagten rehabilitiert.



