Wie vom Staatsanwalt beantragt, wurden wir wegen „Kriegshetze verübt durch Spionage und wegen Friedensgefährdung“ verurteilt: Werner zur Todesstrafe, Lothar, Ulrich und ich zu lebenslänglichem Zuchthaus und Irene zu 15 Jahren. Die Urteilsbegründung erfolgte in Kürze. Die Kernsätze lauteten: „Die Angeklagten waren sich darüber im klaren, dass sie mit ihrem besonders schweren Vertrauensbruch den schlimmsten Feinden der Menschheit die umfassenden Grundlagen für den Aufbau eines Agentennetzes gegen den ersten Staat der Werktätigen und damit gegen die friedliche Menschheit überhaupt lieferten. Diese Spionagetätigkeit stellte eine besonders intensive Form der Kriegshetze im Sinne des Artikel 6 der Verfassung der DDR dar. Derartige Verbrechen sind die denkbar schwerwiegendsten, weil sie Millionen ehrlich Schaffender auf das Äußerste gefährden, wobei sich die Tat des Hauptangeklagten sowohl nach Umfang als auch nach Intensität und Zielrichtung, nämlich den gewaltsamen Sturz der demokratischen Regierung, noch hervorhebt. Nur mit den härtesten Strafen kann der Frieden der Welt geschützt werden!“