Stasiakten

Die Länderkammer hat am 18. Dezember 2020 den kürzlich vom Bundestag beschlossenen Übergang der Stasi-Unterlagen ins Bundesarchiv gebilligt.

Im Zuge der Wiedervereinigung waren die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR aufgrund des besonderen Charakters dieser Dokumente bewusst nicht in das Bundesarchiv eingegliedert worden, zumal eine Vielzahl von Betroffenen in kurzer Zeit Akteneinsicht zur Aufklärung ihres persönlichen Schicksals erhalten sollte. Deswegen wurden zunächst ein Sonderbeauftragter und anschließend ein Bundesbeauftragter für diese Akten geschaffen.

Das neue Gesetz sieht mit der Eingliederung in die Verantwortung des Bundesarchivs nun rund 30 Jahre später die Schaffung dauerhafter Strukturen vor. Es berücksichtigt dabei weiterhin die besondere Sensibilität der Stasi-Unterlagen als Aktenbestände der Geheimpolizei einer Diktatur. Insbesondere bleiben die besonderen Zugangsregelungen für die Stasi-Unterlagen auch künftig anwendbar.

Ombudsperson für Opfer des Kommunismus
Die Situation der Leidtragenden des SED-Unrechts will das Gesetz durch die Schaffung des Amtes einer oder eines Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag stärken. Diese besondere Ombudsperson soll sich vor allem in Politik und Öffentlichkeit für die Anliegen der Betroffenen einsetzen und zur Würdigung der Opfer des Kommunismus in Deutschland beitragen.

Das Gesetz tritt am 17. Juni 2021 in Kraft.

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