Aus dem Bundestag – Kultur und Medien/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Die Bundesbeauftragte für die SED-Opfer, Evelyn Zupke, hat ihre Forderung nach einer vereinfachten und schnelleren Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden bei Opfern der SED-Diktatur in der ehemaligen DDR bekräftigt. Neun von zehn Antragstellern scheiterten mit der Anerkennung von gesundheitlichen Folgeschäden, da nach Jahrzehnten der Zusammenhang zwischen staatlichen Repressionen wie zum Beispiel Gefängnishaft und physischen oder psychischen Schäden kaum nachzuweisen sei, führte Zupke am Mittwoch vor dem Kulturausschuss aus. Der Ausschuss hatte seine öffentliche Sitzung anlässlich des 33-jährigen Jahrestages des Mauerfalls am 9. November 1989 ganz unter den Aspekt der Aufarbeitung der SED-Diktatur gestellt. So stellte die Robert-Havemann-Gesellschaft ihre Machbarkeitsstudie für ein Forum Opposition und Widerstand auf dem Gelände der ehemaligen Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg vor. Dort soll die Geschichte der DDR-Opposition und ihr Kampf um Freiheit dargestellt werden. Dieses Konzept wird auch von Zupke unterstützt.

Zupke warb vor dem Ausschuss eindringlich dafür, im Fall eines eindeutigen Krankheitsbildes und dem Nachweis einer politischen Haftstrafe oder anderer staatlicher Repressionen die Beweislast bei der Anerkennung von Gesundheitsschäden umzukehren. Dies sollte nach dem Vorbild der Anerkennung von posttraumatischen Belastungsstörungen von Bundeswehrsoldaten in Einsätzen geschehen. In diesen Fällen soll nach den Vorstellungen Zupkes von einer 30-prozentigen Gesundheitsschädigung ausgegangen werden, da dies die Grenze für Entschädigungszahlungen sei.

Wie in ihrem vor einem Jahr vorgelegten Jahresbericht (20/2220) forderte Zupke zudem eine Erhöhung und Dynamisierung der Opferrenten und die Schaffung eines bundesweiten Härtfallfonds für SED-Opfer. Viele von ihnen lebten heute an der Armutsgrenze, führte Zupke aus. Sie wies zudem darauf hin, dass längst nicht alle SED-Opfer als solche anerkennt würden. Dies betreffe zum Beispiel die Opfer von Zwangsdoping im Sport oder Fluchthelfer, die in anderen sozialistischen Staaten zu Haftstrafen verurteilt worden seien. Zupke begrüßte, dass sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionvertrag auf eine Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze geeinigt hätten. „Ich werde bei diesem Thema nicht nachlassen“, sagte Zupke.

Die Opferbeauftragte betonte zudem die gesamtdeutsche Verantwortung für die Aufarbeitung des SED-Unrechts. Dazu gehöre auch die Auseinandersetzung mit der Zwangsarbeit politischer Häftlinge in den DDR-Gefängnissen, von der westdeutsche Konzerne beispielsweise in der Textil- und Möbelindustrie profitiert hätten.

Alle Fraktionen lobten ausdrücklich Zupke für ihre geleistete Arbeit als Opferbeauftragte seit ihrer Wahl durch den Bundestag im Jahr 2021. Sie sei die „richtige Person“ für diese wichtige Arbeit, hieß es übereinstimmend.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 641 von Mittwoch, 09. November 2022

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