Entschädigung für DDR Unrecht

31. Januar 2024 – Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss des Bundestages setzt sich dafür ein, Opfer der SED-Diktatur stärker zu unterstützen. In der Sitzung am Mittwochmorgen plädierte der Ausschuss einstimmig dafür, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) „als Material“ zu überweisen und sie den Parlamenten der Länder sowie der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag zuzuleiten.

In der Petition wird gefordert, die Grund- und Ehrenrechte der Opfer zu achten und neue Schäden durch Verwaltungsakte zu vermeiden. Zwar verliefen die Anerkennung und Rehabilitierung der politischen Häftlinge von den zuständigen Ämtern in den meisten Fällen reibungslos, schreibt der Petent. Gleichzeitig stocke jedoch die Anerkennung der tatsächlich erlittenen unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Inhaftierung, da die Versorgungsämter diese Folgen nur zu einem sehr geringen Teil anerkennen würden.

Ehemalige Häftlinge seien häufig erwerbsunfähig und würden auch unter anderen existenziellen Folgen leiden, heißt es in der Eingabe. Die bisherigen Hilfen seien weder ausreichend, um das Leid der Opfer zu mildern, noch würden sie in den meisten Fällen für die normale Lebensführung genügen. Der Petent fordert daher von der Bundesregierung, „das verwaltungsrechtliche Unrecht und die Retraumatisierung der Opfer des Stalinismus durch Verwaltungsakte“ zu beseitigen und die Länder aufzufordern, „alle Ablehnungsbescheide zum Häftlingshilfegesetz von Amts wegen zu prüfen und die Wiederaufnahme zu erleichtern“.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss zunächst darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland ein föderaler Staat sei. Das Grundgesetz lege genau fest, welche staatlichen Aufgaben der Bund zu erfüllen hat und welche Aufgaben die Länder wahrzunehmen haben. Aufgrund dieser Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern besäßen die Länder in den ihnen nach dem Grundgesetz zugewiesenen Kompetenzbereichen eine originäre staatliche Gewalt, die einer Kontrolle des Bundes entzogen sei. „Das bedeutet, dass Beschwerden über Behörden oder Einrichtungen, die der Landesaufsicht unterliegen, nicht vom Deutschen Bundestag oder einem Bundesministerium überprüft werden können“, heißt es in der Vorlage.

Die Durchführung der versorgungsrechtlichen Regelungen des Häftlingsgesetzes und der Rehabilitierungsgesetze oblägen allein den Behörden der jeweils zuständigen Landesversorgungsverwaltung, schreibt der Petitionsausschuss. Dem Bundestag stünden gegenüber der Landesversorgungsverwaltung keine Weisungs- oder Aufsichtsbefugnisse zu.

Der Petitionsausschuss macht jedoch auch darauf aufmerksam, dass die Koalitionsparteien der 20. Wahlperiode in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hätten, „im Einvernehmen mit den Ländern die Beantragung und Bewilligung von Hilfen und Leistungen für die Opfer der SED-Diktatur, insbesondere für gesundheitliche Folgeschäden, zu erleichtern, die Definition der Opfergruppen an die Forschung anzupassen und die SED-Opferrente zu dynamisieren“. Darüber hinaus solle ergänzend ein bundesweiter Härtefallfonds für die Opfer eingerichtet und hierfür die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge weiterentwickelt werden.

Die Bundesregierung, so heißt es in der Beschlussempfehlung weiter, prüfe nach eigener Mitteilung die Möglichkeiten der Umsetzung dieser Aufträge aus dem Koalitionsvertrag. Der Ausschuss wiederum hält der Vorlage zufolge die Eingabe für geeignet, „in die diesbezüglichen politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse im Bund und in den Ländern einbezogen zu werden“.

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